Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Vertragsabschluss
    Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit zur Nutzung vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

  2. Mietpreis und Nebenkosten
    Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Sind Zusatzleistungen vereinbart, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.

  3. Bezahlung
    Der komplette Mietbetrag ist vor / bei Bezug der Wohnung in bar oder frühzeitig durch Überweisung zu entrichten. Wurde eine Anzahlung geleistet, wird diese abgezogen und der Restbetrag ist zu begleichen. Kreditkarten, EC-Karten oder Schecks werden nicht akzeptiert.

  4. Mietdauer / Inventar
    Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter nach vorab vereinbarter Uhrzeit im ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte sich die Anreise verzögern, so ist dies dem Vermieter telefonisch mitzuteilen.
    Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Mängel und Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.
    Bei Abreise wird der Mieter gebeten, das Mietobjekt dem Vermieter zum vorab vereinbarten Zeitpunkt, geräumt und im besenreinen Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch zu erledigen: Spülen des Geschirrs / Räumen des Geschirrspülers.

  5. Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in nachfolgender Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%
Rücktritt bis zum 15. Tag vor Beginn der Mietzeit: 60%
danach und bei Nichterscheinen: 80%

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

  1. Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  2. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bitte beachten Sie die ausliegende Hausordnung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Die Mieter sind zu Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Das Rauchen ist in der Ferienwohnung und im Gebäude nicht gestattet. Im Außenbereich ist das Rauchen gestattet, es gelten allgemeine Brandschutzregeln.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

  1. Tierhaltung

Tiere sind in der Wohnung nicht erlaubt bzw. bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.

  1. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  1. Rechtswahl/Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.